
Der Reparaturbonus ist
wieder da!
Ab dem 25. September 2023 kann der Reparaturbon wieder von
Ihnen beantragt werden. Die Einreichung des Refundierungsantrags
erfolgt aber weiterhin über unseren Betrieb. Die Förderung wird danach direkt
an Sie ausbezahlt.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Die
Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem
Wohnsitz in Österreich. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, welcher für
eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald
dieser Bon beim Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon
beantragt und für ein weiteres Gerät verwendet werden.
Was kann gefördert werden?
Gefördert
werden die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von
Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten
verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder
Solarmodulen betrieben werden. Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein
defektes Objekt in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird. Somit
sind Geräte mit elektronischen bzw. elektrischen Bauteilen umfasst, unabhängig
davon, ob diese funktionsbestimmend sind (z.B. Haarföhn)
oder nicht (z.B. Duschkopf mit Farbwechselfunktion).
Wie hoch ist die Förderung?
Die
Förderungshöhe beträgt bei Reparaturen pro Bon maximal 200 Euro und für einen
Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 % der förderungsfähigen
Brutto-Kosten. Der Förderungsbetrag wird auf ganze Euro abgerundet. Wird im
Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den die Förderung bezogen wurde, die
Reparatur beauftragt, so muss diese bei demselben Betrieb durchgeführt werden.
Die Förderung ist pro Gerät inklusive Kostenvoranschlag mit maximal 200 Euro
begrenzt.
Ein Bon
kann für die Reparatur und/oder den Kostenvoranschlag eines Gerätes verwendet
werden.
Förderbare Kosten
Arbeitszeit
inkl. Anfahrtskosten
Materialkosten
Versandkosten
bei Material- und Ersatzteilbestellungen
Wie kann ein Reparaturbon
beantragt werden?
Einlösen
des Reparaturbons nach erfolgter Reparatur bzw.
Erhalt des Kostenvoranschlages beim Partnerbetrieb und Bezahlung der Rechnung:
Der
Bon ist bei Bezahlung der Reparatur und/oder des Kostenvoranschlages beim
Betrieb abzugeben.
Der
gesamte Rechnungsbetrag ist von dem/der Antragsteller:in
zu bezahlen.
Der
Partnerbetrieb reicht die bezahlte Rechnung anschließend bei der Kommunalkredit
Public Consulting (KPC) ein.
Sobald
der Partnerbetrieb die Rechnung bei der KPC eingereicht hat, wird der/die Antragsteller:in automatisch über die bei der
Bon-Erstellung angegeben E-Mail-Adresse, benachrichtigt.
Überweisung
der Förderung durch die KPC:
Die
Förderung wird nach Bearbeitung des Antrags durch die KPC, direkt auf das
Bankkonto des/der Antragsteller:in überwiesen
AUSNAHMEN
Ausgenommen
von dieser Förderung sind unter anderem:
PKWs,
Hybrid- und Elektroautos
Geräte,
welche für die Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energiequellen wie Erdgas,
Benzin oder Diesel benötigen
Geräte,
welche Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden
Leuchtmittel
Waffen
Generell von der Förderung
ausgeschlossen sind Reparaturdienstleistungen, für welche ein Anspruch auf
Ersatz von Dritten besteht (z.B. bei Versicherungen) und für Reparaturen,
welche im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt
werden. Service- und Wartungsarbeiten stellen keine Reparaturen dar und sind
daher ebenso nicht förderungsfähig.
Weitere
Informationen unter: https://www.reparaturbonus.at/
Quelle:
www.reparaturbonus.at